Eisenbahnsignal

Ersatzsignal

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Signalbild des Ersatzsignals (Zs 1)
Signalbild des Ersatzsignals (Zs 1)
Ausfahrsignal mit Zs 1
Ausfahrsignal mit Zs 1

Das Ersatzsignal (Zs 1) ist ein Eisenbahnsignal und befindet sich bei an einem Hauptsignal. Es ersetzt einen schriftlichen Befehl, um trotz eines defekten oder gestörten Hauptsignals den Zugverkehr aufrecht erhalten zu können, denn es gestattet dem Triebfahrzeugführer an einem Halt!-zeigenden Hauptsignal (Hp 0) vorbeifahren zu dürfen.

Es ordnet eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h im möglicherweise folgenden Weichenbereich an, da dort Weichen auf Abzweig liegen könnten, die mit höchstens dieser Geschwindigkeit befahren werden dürfen. Bei ortsfesten Geschwindigkeitsanzeigern (Zs 3), gilt die niedrigste angeordnete Geschwindigkeit. Die Verwendung eines Ersatzsignals findet nur in Einzelfällen statt, und der Fahrdienstleiter muss zuvor überprüfen, ob die hinter dem Signal liegende Strecke frei ist. Durch die modernen Betriebszentralen ist dies aber nicht immer möglich.

Ein Ersatzsignal wird verwendet, wenn

  • am Hauptsignal eine Lampe defekt ist
  • der Fahrweg durch eine defekte Weiche oder Rückmeldeeinrichtung nicht freigegeben werden kann
  • in Ausnahmefällen keine reguläre Fahrstraße für den Fahrweg existiert. Dies ist jedoch umstritten, da es eigentlich eine missbräuchliche Nutzung des Signals ist und beim Zugunglück von Brühl verwendet wurde.

Das Signalbild eines Ersatzsignals zeigt drei weiße Lichter, angeordnet in Form eines A. An Ks-Signalen und auf dem Gebiet der ehemaligen Deutschen Reichsbahn wird stattdessen ein weißes Blinklicht gezeigt. Drei weiße Blinklichter sind ein Gegengleisfahrt-Ersatzsignal (Zs 8).

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