Eisenbahnsignal

Einfahrsignal

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Wechseln zu: Navigation, Suche
Ks-Signal als Einfahrsignal des Bahnhofs Limburg Süd. Signalbegriff: Fahrt mit 100 km/h (Ks 1 mit Zs 3)
Ks-Signal als Einfahrsignal des Bahnhofs Limburg Süd. Signalbegriff: Fahrt mit 100 km/h (Ks 1 mit Zs 3)
Einfahrisgnal des Bahnhofs Friedrichsdorf. Signalbegriff: Langsamfahrt mit 60 km/h sowie 30 km/h und Halt erwarten (Hp 2 mit Lf 7 und Vr 0 mit Zs 3v)
Einfahrisgnal des Bahnhofs Friedrichsdorf. Signalbegriff: Langsamfahrt mit 60 km/h sowie 30 km/h und Halt erwarten (Hp 2 mit Lf 7 und Vr 0 mit Zs 3v)

Das Einfahrsignal ist ein Eisenbahnsignal. Es gehört zu den Hauptsignalen und ist vor einem Bahnhof aufgestellt. Mit dem Freigeben des Einfahrsignals gibt der Fahrdienstleiter seine Zustimmung zur Einfahrt eines Zuges in den Bahnhof.

Das Einfahrsignal kennzeichnet die Grenze zwischen freier Strecke und Bahnhof. Wie bei Hauptsignalen üblich, steht es in einem genau definierten Abstand vor dem ersten Gefahrpunkt, dem der einfahrende Zug ausgesetzt ist, falls er einmal nicht vor dem Einfahrsignal zum Halten kommen sollte. Dieser Abstand wird Gefahrpunktabstand genannt. In der Regel gilt die erste Weiche im Einfahrweg, Einfahrweiche genannt, als Gefahrpunkt. Muss sie häufiger beim Rangieren befahren werden, wird das Einfahrsignal weiter zur freien Strecke hin verschoben, womit sich auch der maßgebliche Gefahrpunkt entsprechend verschiebt. In diesem Fall ist der Gefahrpunkt mit einer Rangierhalttafel mit der Bedeutung „Halt für Rangierfahrten“ (Signal Ra 10) gekennzeichnet.

Die Bahnhofsgrenze bzw. der Gefahrpunkt ist sowohl für den einfahrenden Zug als auch für das Rangieren innerhalb des Bahnhofs relevant. Beim Rangieren in Richtung auf das Einfahrsignal darf die Einfahrweiche bzw. die Rangierhalttafel nur ausnahmsweise mit schriftlicher Erlaubnis des Fahrdienstleiters überfahren werden. In diesem Fall darf während des Rangierens kein Zug in die Blockstrecke vor dem Einfahrsignal eingelassen werden.

In Deutschland müssen die Einfahrten in Bahnhöfe auf Hauptbahnen immer mit Einfahrsignalen gesichert sein; auf Nebenbahnen, bei denen die Einfahrgeschwindigkeit 50 km/h nicht überschreitet, kann auf sie verzichtet werden. Sind keine Einfahrsignale aufgestellt, werden sie in der Regel durch die Trapeztafel (Signal Ne1/So 5) ersetzt, um die Stelle zu kennzeichnen, an der einfahrende Züge unter bestimmten Voraussetzungen halten müssen.

Copyright © 2005-2010 Hardware-Aktuell. Alle Rechte vorbehalten.