Ein Ausfahrsignal ist ein Eisenbahnsignal. Es gehört zu den Hauptsignalen des Bahnhofs und sichert die Ausfahrt eines Zuges aus dem Bahnhof auf die freie Strecke, die jedoch nicht nach dem Ausfahrsignal beginnt, sondern nach dem Einfahrsignal der Gegenrichtung. Kein Zug darf aus einem Bahnhof ohne Zustimmung des Fahrdienstleiters abfahren. Im Regelfall erteilt der Fahrdienstleiter die Zustimmung zur Abfahrt durch das „Auf Fahrt stellen“ des Ausfahrsignals.
Ist das Ausfahrsignal vom Bahnsteig aus nicht immer zu sehen, wird dessen Fahrtstellung mit einem im Bahnsteigbereich angebrachten Fahrtanzeiger angezeigt. Dieser zeigt einen weiß leuchtenden nach rechts aufwärts steigenden Balken. Der Fahrtanzeiger ist nicht signaltechnisch sicher und gehört nicht zu den Eisenbahnsignalen; er entbindet den Triebfahrzeugführer nicht von der Beobachtung des Ausfahrsignals. Der Triebfahrzeugführer muss bei schlechten Sichtverhältnissen, auch wenn der Fahrtanzeiger geleuchtet hat, so vorsichtig an das Ausfahrsignal heranfahren, dass er den Zug noch anhalten kann, wenn es unerwartet Halt zeigt.
Signalsysteme Formsignale (Hp,Vr) · H/V-Lichtsignale (Hp,Vr) · Hl-Signale (Hl) · Ks-Signale (Ks) · Sv-Signale (Sv) · Sk-Signale (Sk)
Signaltypen: Bahnübergangssignal (Bü) · Fahrleitungssignal (El) · Fahrzeugsignal (Fz) · Hauptsignal (Hp) · Langsamfahrsignal (Lf) · Nebensignal (Ne) · Rangiersignal (Ra) · Vorsignal (Vr) · Weichensignal (Wn) · Zugpersonalsignal (Zp) · Zugsignal (Zg) · Zusatzsignal (Zs) · Schutzsignal (Sh)
Hauptsignale: Einfahrsignal · Zwischensignal · Ausfahrsignal · Blocksignal · Deckungssignal