Eisenbahnsignal

Mastschild

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Lichthauptsignal der DB mit weiß-rot-weißem Mastschild
Lichthauptsignal der DB mit weiß-rot-weißem Mastschild

Als Mastschilder werden farbige Markierungen an Lichthauptsignalen bezeichnet, die das Verhalten des Triebfahrzeugführers bei haltzeigendem, gestörtem oder erloschenem Signal regeln. Es gewährleistet den sicheren Fahrbetrieb im Falle eines Signalausfalls.

[Bearbeiten] Arten von Mastschildern

Deutschlandlastige Artikel
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.
  • Weiß-Rot-Weiß: Der Triebfahrzeugführer darf nur auf schriftlichen Befehl oder auf Ersatzsignal an diesem Signal vorbeifahren.
  • Weiß-Gelb-Weiß-Gelb-Weiß: Der Triebfahrzeugführer darf auf Sicht am Signal vorbeifahren, wenn eine Verbindung mit dem zuständigen Fahrdienstleiter zustande kommt. Dieses Mastschild tragen in der Regel Blocksignale auf der freien Strecke.

Kombinationssignale, die gleichzeitig Haupt- und Vorsignal anzeigen, tragen als Mastschild außerdem ein auf der Spitze stehendes, gelbes Dreieck.

Inhaltlich zum Mastschild gehörig: Zs 12, die M-Tafel
Inhaltlich zum Mastschild gehörig: Zs 12, die M-Tafel

[Bearbeiten] Mastschilder an Formsignalen

Formsignale tragen keine Mastschilder, da es hier immer eine klar ersichtliche Signalstellung gibt.

[Bearbeiten] Weblinks

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