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Ein Warndreieck, wie es von der Feuerwehr verwendet wird.
Das Warndreieck (in Österreich und der Schweiz auch Pannendreieck) gehört neben der Warnleuchte und der Warnblinkanlage (in Österreich lautet die amtliche Bezeichnung Alarmblinkanlage) zu den Einrichtungen an und in einem Kraftfahrzeug, die zur Absicherung von Unfall- oder Pannenstellen verwendet werden. Die gesetzlichen Regelungen der einzelnen Staaten sehen zum Teil eine Pflicht zum Mitführen eines Warndreiecks in Kraftfahrzeugen vor (in Deutschland laut § 53 a StVZO).
Das Warndreieck besteht aus drei rot rückstrahlenden Balken ähnlich einem Katzenauge und einem standsicheren Fuß.
Zur Absicherung einer Unfall- oder Pannenstelle im Straßenverkehr wird das Warndreieck am Fahrbahnrand aufgestellt.
- Dazu entnimmt man das Warndreieck außerhalb der Gefahrenzone seiner Verpackung und entfaltet es vollständig. Um zu verhindern, dass man es später vergisst, sollte man die Verpackung auf den Fahrersitz legen.
- Nun geht man, das Warndreieck vor sich tragend, am äußersten Rand oder neben der Fahrbahn (wenn vorhanden: hinter einer Leitplanke) dem Verkehr entgegen. Außerdem sollte man, wenn auch noch nicht überall vorgeschrieben, dabei eine Warnweste anziehen.
- Die nötige Entfernung zur Unfall- oder Pannenstelle ergibt sich aus der Geschwindigkeit des Verkehrs und den örtlichen Gegebenheiten (vor/hinter Kuppen, Senken und Kurven). Grundsätzlich ist ein angemessener Abstand zu wählen, wobei in der Literatur verschiedene Entfernungen empfohlen werden:
- BGI 800[1]:
- bei schnellem Verkehr in einer Entfernung von ca. 100 m
- auf Autobahnen in einer Entfernung von mindestens 150 m bis 400 m, ausreichend weit vor einer Kurve bzw. Kuppe
- ACE[2]: 150 m bis 300 m
- ADAC: 200 m
- Hilfreich ist es, dabei die Schritte oder auf Autobahnen den Abstand der Leitpfosten (Abstand je 50 m) zu zählen.
- Auf Schnellstraßen und Autobahnen kann es sinnvoll sein, zur Überbrückung des Abstandes zur Unfall- oder Pannenstelle ein zweites Warndreieck oder eine Warnleuchte einzusetzten.
- Sobald ein weiteres Warndreieck zur Verfügung steht, sollte bei Straßen mit Gegenverkehr auch dieser entsprechend gewarnt werden.
- Bei der Rückkehr zur Unfall- oder Pannenstelle sollte man wieder am äußersten Rand oder neben der Fahrbahn gehen.
In Österreich muss das Warndreieck dann verwendet werden, wenn ein Fahrzeug im Freiland entweder bei Sichtbehinderung oder an einer unübersichtlichen Straßenstelle so zum Stillstand kommt, sodass es für andere Straßenbenutzer ein Hindernis bildet.
Auf einer Autobahn wird das Pannendreieck 250 m, an einer Landstraße 150 m und in der Stadt 50 m vor der Unfallstelle und etwa 70 cm vom Straßenrand entfernt aufgestellt.
- ↑ BGI 800 Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten, Herausgeber: BG für Fahrzeughaltungen, Hamburg
- ↑ Auto Club Europa: Was tun bei Panne oder Unfall?