Signalgerät

Fahrtrichtungsanzeiger

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Ein gewöhnlicher Fahrtrichtungsanzeiger in Aktion
Ein gewöhnlicher Fahrtrichtungsanzeiger in Aktion

Der Fahrtrichtungsanzeiger dient anderen Verkehrsteilnehmern zur Information über eine Änderung der Fahrtrichtung oder die Ankündigung hierzu. In der Regel ist dieser als Blinklicht implementiert. Er wird umgangssprachlich als Blinker bezeichnet und ist ein Teil der Fahrzeugbeleuchtung.

Eine Zweitverwendung des Fahrtrichtungsanzeigers ist die Warnblinkanlage, österreichisch Alarmblinkanlage.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Benutzungsvorschriften

Beim Anfahren und beim Abbiegen ist das Licht rechtzeitig und deutlich (mindestens dreimaliges Aufleuchten) zu betätigen. Dies gilt auch für abknickende Vorfahrt, sofern dieser gefolgt wird. Fährt man weiter geradeaus und verlässt die Vorfahrtstraße, soll nicht geblinkt werden.



Neue Regeln im Straßenverkehr 1971

Der Fahrstreifenwechsel (auf mehrspurigen Straßen wie Autobahnen) muss ebenfalls durch ein mindestens dreimaliges Aufleuchten des entsprechenden Blinkers vor dem Fahrstreifenwechsel angekündigt werden. Am Kreisverkehr, der in Deutschland an den Einmündungen Zeichen 215 (Kreisverkehr) besitzt, darf beim Einfahren in den Kreisverkehr nach § 9a StVO nicht geblinkt werden. Dafür muss in Deutschland beim Ausfahren geblinkt werden. Die Regelung in Österreich ist ähnlich mit dem Unterschied, dass beim Einfahren in den Kreisverkehr geblinkt werden darf.

Rechtzeitig ist hier dadurch zu definieren, dass die anderen Verkehrsteilnehmer sich auf den Abbiege- oder Spurwechselvorgang einstellen können. Hierbei ist weniger die Entfernung bis zum Abbiegepunkt als eher die Zeit entscheidend. Der BGH befindet bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h ein Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers fünf Sekunden im voraus durchaus ausreichend.

Beim Fahrradfahren ist der in beabsichtigte Richtung ausgestreckte Arm einem Fahrtrichtungsanzeiger eines Kraftfahrzeugs gleichgestellt.

[Bearbeiten] Ausrüstungsvorschriften

Bei ein- und mehrspurigen Kraftfahrzeugen ist auf jeder Seite je eine Blinkleuchte vorne und hinten vorgeschrieben. Viele moderne mehrspurige Kfz haben jedoch mehr als diese vier Fahrtrichtungsanzeiger, z. B. hochgesetzte Warnblinkleuchten am Heck oder in den Außenspiegeln. Ausnahmen bestehen für einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (sowie einachsige Anhänger an Krafträdern) und Krankenfahrstühle. An diesen Fahrzeugen sind die Blinker nicht erforderlich, falls sie dennoch vorhanden sind, müssen sie jedoch den Vorschriften in Deutschland § 54 StVZO entsprechen. Weiterhin gibt es beachtliche EG-Richtlinien beispielsweise über den Anbau der Fahrtrichtungsanzeiger an zweirädrigen Kraftfahrzeugen.[1] Überschreitet die Fahrzeuglänge 4 m und/oder die Fahrzeugbreite 1,6 m, so müssen noch zusätzliche Blinkleuchten an den Außenseiten angebracht sein. Bei vielen, vor allem größeren Fahrzeugen sind sie wegen der Ausfallsicherheit und besseren Sichtbarkeit doppelt vorhanden. Bei einigen Autos sind die zusätzlichen Blinkleuchten in die Außenspiegel integriert.

In Europa ist gelbes Licht für den Fahrtrichtungsanzeiger vorgeschrieben. Beim Einschalten blinkt er in Deutschland nach § 54 der StVZO auf der jeweiligen Seite phasengleich mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (= 90 Lichterscheinungen pro Minute ± 30). Sofern die Blinkleuchten nicht direkt vom Fahrer zu sehen sind, muss in dessen Blickfeld – z. B. am Armaturenbrett – in gleicher Frequenz, gleich- oder gegenphasig, eine für beide Fahrzeugseiten oder zwei für jeweils die entsprechende Fahrzeugseite grüne Kontrollleuchte aufleuchten und/oder die Funktion des Blinkers auf eine andere, unmissverständliche Weise angezeigt werden. Bei Ausfall eines Blinkers leuchtet die Kontrolleuchte dann in einer deutlich schnelleren Frequenz, bei zwei vorhandenen Kontrolleuchten immer nur diejenige der betreffenden Fahrzeugseite.

In einigen Ländern wie z. B. den USA oder Kanada sind statt dessen neben den dort bernsteinfarbenen Fahrtrichtungsanzeigern vorne und hinten am Fahrzeug alternativ am Fahrzeugheck auch rote Blinker zugelassen, welche meistens sogar noch zusammen mit Brems- und Schlusslicht in einer Kammer sind.

Beim Ziehen von Anhängern muss eine zusätzliche Kontrollfunktion auch für die Blinker des Anhängers vorhanden sein. Dies kann mit einer zusätzlichen Kontrollleuchte erfolgen oder über eine Elektronik, die bei Ausfall einer Leuchte die Blinkfrequenz erhöht.

[Bearbeiten] Technik

Fahrtrichtungsanzeiger sind immer so geschaltet, das sie pro Seite gleichzeitig aufleuchten
Fahrtrichtungsanzeiger sind immer so geschaltet, das sie pro Seite gleichzeitig aufleuchten
Eine orange Glühlampe ersetzt oranges Leuchtenglas
Eine orange Glühlampe ersetzt oranges Leuchtenglas

Ein Blinker wird typischerweise durch einen astabilen Multivibrator realisiert, dem ein Leistungs-Relais nachgeschaltet ist. In einigen Varianten wird der Lade- oder Entladestrom durch die elektrische Last, die Glühlampen geleitet. Fällt eine der Glühlampen aus, so wird der Strom beeinflusst und somit auch die davon abgeleiteten Ladezeiten – das Blinken wird in seinem Taktverhältnis deutlich erkennbar unsymmetrisch, die Blinkfrequenz verdoppelt sich.

In historischen Kraftfahrzeugen enthielt das Blinkrelais einen Bimetallstreifen. Bei betätigtem Schalthebel und kaltem Bimetall ist ein durch den Bimetallstreifen betätigter Schalter geschlossen. An dem Kontakt sind die Blinklampen als auch eine um das Bimetall gewickelte Heizspule angeschlossen. Folge ist, dass der Kontakt nach einigen Sekunden durch das sich biegende Bimetall geöffnet wird und somit die Blinkerlampen als auch die Heizwicklung stromlos werden. Der Schaltmechanismus unterbricht hier den Strom bis zur Abkühlung des Bimetallstreifes. Nach Abkühlung des Bimetalls wiederholt sich der Vorgang periodisch. Kennzeichnend für diese Art von Blinkrelais war, dass das erste Blinkintervall länger dauerte als die nachfolgenden.

Eine Variante dieses Blinkrelais-Typs stellten Heizdrahtblinkgeber dar, bei denen die Längenänderung eines zwischen einem Massekontakt und der Schaltwippe des Blinkrelais gespannten Heizwiderstandsdrahtes ausgenutzt wurde.

Eine weitere Variante stellten elektro-pneumatische Blinkrelais dar, die in den 1970er Jahren aufkamen, dann aber schnell von elektronischen Konstruktionen abgelöst wurden. Bei diesen wurde ein kleiner Kolben durch eine vom Lampenstrom durchflossene Spule in einen Zylinder hineingezogen, bis dieser die Schaltwippe des Relais zum Umschalten brachte, und damit den Lampen- und Spulenstrom unterbrach. Eine Feder drückte dann den Kolben aus dem Zylinder wieder heraus, bis der Strom erneut eingeschaltet wurde. Die vom Kolben verdrängte Luft dämpfte hierbei die Bewegung des Kolbens. Das Besondere dieses Relaistyps war die universelle Einsetzbarkeit bei unterschiedlichen Bordnetzspannungen, z. B. bei Pneutron Typ AB 16: 2 bis 6 × 26 W an 6 oder 12 V.

[Bearbeiten] Warnblinklicht

Anzeige des eingeschalteten Warnblinkers zusätzlich durch die Kontrolleuchten des Fahrtrichtunganzeigers (§ 53a StVO)
Anzeige des eingeschalteten Warnblinkers zusätzlich durch die Kontrolleuchten des Fahrtrichtunganzeigers (§ 53a StVO)

Zusätzlich zur normalen Anzeige der Fahrtrichtungsänderung wird der Blinker auch als Warneinrichtung verwendet und wird als Warnblinker bezeichnet. In diesem Fall blinken alle Blinker gleichzeitig, unabhängig vom Ausfall eines oder mehrerer Blinker und unabhängig davon ob bei dem Fahrzeug die Zündung eingeschaltet ist oder nicht. Sie dienen bei Stillstand des Fahrzeuges zur Absicherung bei Verkehrsunfällen (in Deutschland: § 15 StVO). Beim Fahren werden die Warnblinker in Deutschland zur Warnung des folgenden Verkehrs beim abrupten Abbremsen von Kolonnen verwendet (zum Beispiel beim Auffahren auf ein Stauende § 16 StVO). In Österreich ist dieses Verhalten zwar verboten, wird aber auch immer häufiger zu diesem Zweck verwendet. Auch beim Abschleppen eines Fahrzeuges sieht man es in Österreich öfter, obwohl es im Gegensatz zu Deutschland (§ 15a StVO) verboten ist.

Bei feierlichen Zeremonien wie einer Hochzeit, benutzt die Hochzeitsgesellschaft oft das Warnblinklicht verbotenerweise. Auch stellt das Verhalten, sein Fahrzeug absichtlich verkehrsbehindernd abzustellen und dieses durch das Einschalten des Warnblinkers verbotenerweise anzuzeigen, in Deutschland eine zusätzliche Ordnungswidrigkeit dar.[2]

Rettungskräfte nutzen das eingeschaltete Warnblinklicht ggf. auch um anderen Einsatzkräften zu zeigen, dass die Batterie eines verunglückten Fahrzeuges noch nicht abgeklemmt worden ist. Dies stellt in dem Fall also eine Warnung vor Strom und Brandgefahr dar.

Bei eingeschaltetem Warnblinklicht muss die Funktion durch eine im Sichtfeld des Fahrers angebrachte rote Kontrollleuchte angezeigt werden, üblich ist ein Dreieck mit einem Ausrufezeichen darin im Warnblinkschalter selber, die dann im Wechsel mit den Kontrolleuchten für den Fahrtrichtungsanzeiger blinkt (in Deutschland: § 39a und § 53a StVZO).

[Bearbeiten] Regelung in Österreich

Bei Schulbussen gibt es in Österreich eine Regelung zur Verwendung der Blinkanlage zum Schutz der ein- und aussteigenden Kinder. In diesem Fall blinken die rechten und linken Blinkleuchten gleichzeitig. Nachfolgende Fahrzeuge dürfen in Österreich am stehenden Schulbus nicht vorbeifahren, sondern müssen anhalten.

[Bearbeiten] Regelungen in Deutschland

Die Benutzung der Warnblinkanlage ist vorgeschrieben bei:

  • einer Panne (§ 15 und § 15a StVO),
  • beim Abschleppen (das geschleppte Fahrzeug, soweit mind. eine Achse auf der Straße mitrollt) (§ 15 und § 15a StVO),
  • bei Gefahr (z. B. letztes Fahrzeug in der Kolonne, Unfall) (§ 16 StVO).
  • bei Schul- und Linienbussen. Der Fahrer eines Linienbusses oder eines gekennzeichneten Schulbusses muss das Warnblinklicht bereits einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert, an der die Straßenverkehrsbehörde ein solches Verhalten extra angeordnet hat und anschließend noch so lange eingeschaltet lassen, bis die Fahrgäste ein- und/oder ausgestiegen sind (§ 16 StVO).

§ 20 StVO schreibt dann vor: solange der Bus mit eingeschalteten Warnblinkern an die Haltestelle heranfährt, darf er nicht überholt werden, erst wenn er angehalten hat darf in beiden Fahrtrichtungen (also auch der Gegenverkehr) mit Schrittgeschwindigkeit an diesem vorbeigefahren werden. Bei Straßen mit einem Mittelstreifen entfällt letzteres für den Gegenverkehr.

[Bearbeiten] Regelung in der Schweiz

Das Warnblinklicht darf nur verwendet werden, um die übrigen Verkehrsteilnehmer auf eine besondere Gefahr aufmerksam zu machen:

  • wenn ein liegen gebliebenes oder verunfalltes Fahrzeug nicht sofort entfernt werden kann, sodass es ein Hindernis für die übrigen Verkehrsteilnehmer darstellt,
  • wenn den übrigen Verkehrsteilnehmern eine unmittelbare drohende Gefahr angezeigt werden soll.
  • bei Annäherung an einen Stau
  • bei Abschleppen auf Autostraßen und Autobahnen

[Bearbeiten] Bedienung

In den meisten PKW-Modellen ist der Schalter für die Warnblinkanlage optisch (rot) hervorgehoben. Bei vielen Herstellern befindet sich dieser Schalter in der Mittelkonsole oder auf Höhe der Luftaustrittsdüsen. Besonders Ende der 1980er Jahre war es in Mode, den Schalter auf der Lenksäule zu platzieren. Davon ist man heute jedoch abgewichen. Bis vor kurzem war dieser Schalter in BMW- und Renault-Modellen auch in der Nähe des Schalthebels anzutreffen. Bei einigen Modellen gab es auch den so genannten Bedienungssatelliten. Fehlgriffe führten bei früheren Fiat Panda/Seat Marbella-Modellen oft zu Missverständnissen – dort war der Warnblinkschalter ein roter Lenkstockhebel.

Ist ein Fahrtrichtungsanzeiger aktiv, so wird auf der Instrumententafel entweder ↔ angezeigt (beleuchtet) oder, moderner und , je nach Schaltung.

[Bearbeiten] Historisches

Alter beleuchteter Fahrtrichtungsanzeiger
Alter beleuchteter Fahrtrichtungsanzeiger

Ursprünglich waren es keine elektrischen Lichter, sondern so genannte Winker, die zuerst seitlich manuell, später mit einem Elektromagnet ausgefahren wurden. Später wurden sie dann zusätzlich beleuchtet. Der Blinker im heutigen Sinn wurde erst in den 1950er Jahren eingeführt.

[Bearbeiten] Ausfall des Fahrtrichtungsanzeigers

Ist der Blinker ausgefallen (Unfall o. Ä.) und der Fahrer hat dies bemerkt, so hat er dennoch die gewünschte Fahrtrichtung anzuzeigen. Er tut dies mit ausgestrecktem Arm aus dem Seitenfenster. Bei Ausfall des rechten Blinkers ist, so der Fahrer alleine im Gefährt sitzt, der Arm aus dem linken Seitenfenster so abzuwinkeln, dass die Hand über dem Fahrzeugdach nach rechts zeigt.

[Bearbeiten] Sonstiges

Bei manchen Fahrzeugen wird der Warnblinker bei anormal starkem Abbremsen automatisch eingeschaltet, adaptives Bremslicht.

Fahrzeuge mit fernbedienbarer Türschließung nutzen die Blinker meist als optische Kontrolle, ob das Fahrzeug ver- oder entriegelt worden ist.

Eine Studie des Auto Club Europa beobachtete 2008 das Blinkverhalten von 394.000 Fahrzeuge an 700 Kreuzungen in Deutschland. Etwa ein Drittel der Fahrzeuge blinkte nicht vorschriftsmäßig, bei abknickenden Vorfahrtsstraßen waren es 45 Prozent.[3]

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

Commons
 Commons: Automobile turning lights – Bilder, Videos und Audiodateien

[Bearbeiten] Quellen

  1. Richtlinie 93/92/EWG
  2. Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV
  3. n-tv.de, Allein- oder Teilhaftung droht - Blink-Muffel gefährden Verkehr, 10. Juli 2008

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