Fallblattanzeigen kamen als Anzeigen bei Digitaluhren, Aufrufanzeigen in Wartezimmern und in Anzeigetafeln auf Flughäfen und Bahnhöfen zum Einsatz.
Auf einer Achse sind in gleichmäßigem Abstand Plättchen drehbar befestigt. Die Anzahl dieser Plättchen kann variieren, es gibt Module mit 64 oder 32 Plättchen. Jeweils die Rückseite eines Plättchens und die Vorderseite des folgenden Plättchens zeigen zusammen ein aufgedrucktes Symbol. Durch eine Rückhalteeinrichtung ist jeweils die Vorderseite und die Rückseite von zwei folgenden Plättchen sichtbar. Dreht sich die Achse, so rutscht das obere Plättchen durch die Rückhalteeinrichtung und klappt um. Hierdurch wird das folgende Symbol sichtbar und es kommt – insbesondere bei älteren Fabrikaten – zum charakteristischen Klappern; daher wird diese Anzeigeart umgangssprachlich auch als „Klappertafel“ bezeichnet.
Aufgrund der begrenzten Menge an Plättchen, sind etwa meist nur Großbuchstaben, Ziffern und einige wenige Sonderzeichen verfügbar. Die bis in die letzen Jahren bei der Deutschen Bahn auf den Bahnsteigen als Zugzielanzeiger eingesetzten Module verfügten z.B. nur über die Großbuchstaben „A“ bis „Z“, die Umlaute „Ä“, „Ö“ und „Ü“ sowie die Ziffern „0“ bis „9“ und die Sonderzeichen „_“ „-“ und „/“.
Bei Digitaluhren kommen für die Anzeige der Stunden („0“ bis „24“) und Minuten („0“ bis „59“) auch andere Symbole zum Einsatz. Auch bei Zugzielanzeigern an Bahnsteigen kommen oft komplexe Texte (Zielbahnhöfe) und Symbole für Zuggattungen („IC“, „ICE“, „S“ usw.) und anderes zum Einsatz.
Die Darstellung der Symbole und Zeichen ist sehr gut, da diese aufgedruckt werden und daher keine Rasterung, wie z. B. bei Anzeigen aus bistabilen Anzeigeelementen vorgenommen wird. Allerdings ist die Anzeige auf die vorhandenen (aufgedruckten) Symbole beschränkt.