Die Tonaufzeichnung bezeichnet allgemein den Vorgang der Aufzeichnung von Tönen auf einem Medium zur späteren Wiedergabe. Die Aufzeichnung kann mechanisch (Rillen in Walzen, Schallplatten oder auf anderen geeigneten Feststoffen), magnetisch (Tonband), oder optisch (Lichtton von Kinofilmen) erfolgen.
Die Tonaufzeichnung kann auch digital erfolgen auf magnetischen (Festplatte, DAT) oder optischen (CD, DVD) Medien.
Am Anfang standen die Walzengeräte von Edison. Sie waren zunächst als Diktiergeräte gedacht. Dann wurden bespielte Walzen mit Musik vertrieben.
Emil Berliner entwickelte die Schallplatte. Während die Edison-Walzen zeitaufwändeg einzeln bespielt werden mussten, konnten die Schallplatten sehr kostengünstig in Massen gepresst werden.
Die Firma AEG-Telefunken entwickelte die magnetische Aufzeichnung auf Tonband.
Ab ca. 1965 entwickelten mehrere Firmen erheblich verkleinerte Geräte, die das Tonband nicht mehr auf offenen Spulen aufwickelten, sondern in Cassetten. Das erleichterte die Handhabung und Lagerung erheblich. Wegen sehr liberaler Lizenzerteilung setzte sich das Philips-System weltweit durch.
Als Weiterentwicklung gelang ab ca. 1960, auch die magnetische Bildaufzeichnung.