Seenotsignale sind Signale, die anderen Verkehrsteilnehmern eine Seenot anzeigen, die nicht selbst bewältigt werden kann. Es handelt sich also um ein Hilfeersuchen bei höchster Not (Notruf).
Die Notsignale werden durch Seenotsignalmittel abgegeben.
Inhaltsverzeichnis |
Seenotsignalmittel zeigen anderen durch die Abgabe von Seenotsignalen eine Seenot an. Es gibt Rauchsignale, Flaggensignale, Signalraketen, Lichtsignale, Schallzeichen (z. B. Knall) und andere Notsignale. Manche Seenotsignale geben einen Knall und eine Lichterscheinung ab.
Im Allgemeinen werden folgende Farbcodes verwendet:
Im Zweifel sind jedoch alle wahrgenommenen potentiellen Seenotsignalmittel unabhängig von deren Farbe ernstzunehmen. Ist ein Seenotsignal abgegeben worden, obwohl keine Notwendigkeit dafür bestand, haben Helfer unter Umständen Anspruch auf Schadenersatz.
Folgende internationalen Seenotsignale werden verwendet:
Es ist auch zulässig, mehrere Notrufe gleichzeitig abzusetzen, beispielsweise zusätzlich per Seefunk das Absetzen der Mayday-Meldung.
Die SOLAS regelt die Ausrüstungspflicht für Seenotsignalmittel für die Berufsschifffahrt und für Charter- und Ausbildungsschiffe. Es ist jedoch für jeden Schiffsführer dringend ratsam, derartiges Gerät vorrätig zu halten und mit der Handhabung vertraut zu sein.
In der Seefahrt ist die Anzeige von Notfällen auf See in der Anlage IV der Kollisionsverhütungsregeln und dem internationalen Signalbuch oder dem Handbuch für Suche und Rettung international geregelt.
Die missbräuchliche Verwendung stellt in Deutschland ein Vergehen dar (Missbrauch von Notzeichen gemäß § 145 StGB und/oder Verstoß gem. Waffengesetz). Der Missbrauch zieht weltweit auch enorme Schadenersatzforderungen nach sich, sofern Außenwirkung entsteht.
Deutsche Staatsbürger, die sich in deutschen Hoheitsgewässern befinden und pyrotechnische Seenotsignalmittel anwenden möchten, benötigen hierfür eine behördliche Erlaubnis. Diese wird durch den Sachkundenachweis nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht nachgewiesen. Der Erwerb und Besitz ist in Deutschland streng reglementiert (z. B. Waffengesetz, Sprengstoffgesetz, 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz).
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |