Als Schrägspuraufzeichnung wird ein von Eduard Schüller erfundenes spezielles Verfahren zur Aufzeichnung von Signalen bei einem Streamer (auch Bandlaufwerk) oder einem Videorekorder bezeichnet. Im Gegensatz zur linearen Aufzeichnung wird die Spur schräg zum Band aufgezeichnet:
Ein Band läuft an einer Kopftrommel vorbei, diese ist schräg zum Band angeordnet und dreht sich in die selbe Richtung wie das Band. Dadurch kann das Band besser ausgenutzt werden. Durch die höhere Relativgeschwindigkeit zwischen den Magnetköpfen und dem Band können höhere Frequenzen aufgezeichnet werden. Allerdings erhöht sich dabei auch die physische Beanspruchung des Bandes.
Berechnung der Relativgeschwindigkeit am Beispiel VHS
vk = π * dk * nk = 4,87 m/s
va ≈ vk - vB ≈ 4,85 m/s
Bei VHS beträgt damit die Relativgeschwindigkeit etwa 4,85 Meter pro Sekunde. Würde man statt des Schrägspurverfahrens das Längsspurverfahren (Abtastgeschwindigkeit = Bandgeschwindigkeit) einsetzen, würde man pro Sekunde 4,85 m Band verbrauchen, wenn man hohe Frequenzen, bei VHS bis zu 3 MHz, aufzeichnet. Beim Schrägspurverfahren beträgt dieser bei VHS nur 0,0234 Meter pro Sekunde.
Das Verfahren ermöglichte Videorekorder mit kompakten Magnetbandkassetten. Auch die sogenannte HiFi-Tonspur bei verschiedenen Videosystemen (auch bei VHS) wird zusammen mit der Bildinformation nach einer Frequenzmodulation schräg aufgezeichnet. Im Gegensatz zur High Fidelity Schrägspur zeichnet das normale VHS-Band den Ton auf der langsamen Längsspur meist nur einspurig (mono) mit deutlich geringerer Dynamik auf (Rauschen, schlechtere Brillanz).
Nach dem gleichen Prinzip können digitale Daten in hoher Dichte aufgezeichnet werden. Während klassische Streamer die Daten auf parallelen Längsspuren aufzeichnen, greifen Geräte mit Schrägspuraufzeichnung teils auf Verfahren aus dem Consumerbereich zurück (DDS: DAT, Exabyte: Video-8).