Das sogenannte Dreilicht-Spitzensignal ist das Nachtsignal „Zg 1“, das deutsche Eisenbahnzüge an ihrem vorausfahrenden Fahrzeug führen müssen. Die Ausführung des Signals unterliegt den Bestimmungen der EBO, § 14, konkretisiert durch die Eisenbahn-Signalordnung (ESO) verweist.
Der Abschnitt XII. der ESO „Signale an Zügen (Zg)“ bezeichnet das „Signal Zg 1 / Spitzensignal“ als „Kennzeichnung der Zugspitze“ und legt zunächst fest, dass als Tageszeichen kein besonderes Signal gegeben wird. Für das Nachtzeichen werden zwei Fälle unterschieden:
Mit den Nachtzeichen soll ein herannahender Zug bei Dunkelheit erkannt und eindeutig von Straßenfahrzeugen unterschieden werden können. Die Nachtzeichen sind auch bei Tage zu führen.
In Deutschland wurde das Dreilicht-Spitzensignal zuerst im Signalbuch von 1958 (Deutsche Reichsbahn) beziehungsweise 1959 (Deutsche Bundesbahn) erwähnt, die allgemeine Einführung erstreckte sich über einen längeren Zeitraum. Für Straßenbahnen und Stadtbahnen, die nach der BOStrab verkehren, gilt die gleiche Vorschrift. Oft wird hier allerdings die beleuchtete Zielanzeige als drittes Licht verwendet.
Analog dem Zugspitzensignal gibt es auch ein Zugschlusssignal.