Ausgabegerät

Braillezeile

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Braillezeile zur Verwendung am Computer
Braillezeile zur Verwendung am Computer
Nahaufnahme
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Die Braillezeile oder kurz Zeile ist ein Ausgabegerät für Computer. Sie stellt die Zeichen, die sich auf dem Bildschirm befinden, in Brailleschrift dar. Auf diese Weise können Blinde selbstständig am Computer arbeiten. Die Funktion der Brailleschriftdarstellung basiert auf dem piezoelektrischen Effekt speziell gezogener Kristalle, die sich beim Anlegen einer elektrischen Spannung verbiegen und damit dann einen Stößel als Punkt aus einer Fläche herausragen lassen, elektronisch gesteuert, um die Zeichen in Blindenschrift aufzubauen. Benutzer können so über ihre Fingerkuppen die Zeichen abtasten. Es gibt Braillezeilen, die 20, 40 oder 80 Zeichen darstellen können.

An der Braillezeile sind Steuertasten angebracht, mit denen der dargestellte Bildschirmausschnitt verschoben werden kann.

Da für die Arbeit am Computer mehr Zeichen notwendig sind, als sich mit sechs Punkten festlegen lassen, wird zu den drei Punktzeilen der Standard-Brailleschrift oft eine vierte Zeile hinzugefügt, sodass acht Punkte zur Verfügung stehen. Auf diese Weise erhält man 256 Kombinationen. Die Codierung der Standardzeichen bleibt dabei jedoch gleich, die letzte Zeile bleibt lediglich leer.

Braillezeilen werden meist durch Screenreader angesteuert, die als Alternative Sprachausgabe bieten.

Gegenüber Sprachausgaben, von denen sich Blinde den Bildschirminhalt vorlesen lassen können, sind Braille-Zeilen genauer und geben diesen Wort für Wort wieder. Somit kann die Rechtschreibung effizient überprüft werden, während bei der Sprachausgabe das betroffene Wort mühsam buchstabiert werden muss.

Da Braille-Zeilen nur in kleinen Stückzahlen hergestellt werden, sind die Produktionskosten entsprechend hoch. Der Anschaffungspreis für eine Braille-Zeile, die 80 Zeichen darstellen kann, beträgt ungefähr 10.000 €. Die Kosten hierfür werden bei vorliegender Indikation von der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland übernommen. In Österreich werden die Kosten von den Bundessozialämtern und den Ländern erstattet.

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