Der Befehlstab ist ein Signalmittel bei den Eisenbahnen zur Erteilung des Befehls für die Abfahrt des Zuges (anstelle eines mündlichen oder durch Lichtsignale erteilten Befehls).
Der Befehlstab ist im Eisenbahnbetrieb weitgehend durch Lichtsignale abgelöst worden. Er wird nur noch auf einzelnen Nebenbahnen und bei Museumsbahnen verwendet.
Als die Stationen noch durch einen Stationsvorstand oder Abfertigungsbeamten besetzt waren und der Fahrbefehl noch nicht durch Lichtsignale erteilt wurden, konnte man beobachten, wie das Personal mit dem Befehlstab dem Lokomotivführer das Abfahrsignal erteilte.
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Der Befehlstab besteht ursprünglich aus einem Holzstab mit runder Blechscheibe. In Deutschland hat die Blechscheibe einen grünen Rand und eine kleine Öffnung in der weiß gestrichenen Scheibe, um die Sichtbarkeit bei der Signalgebung zu erhöhen. In der Schweiz ist die Scheibe auf einer Seite grün gestrichen mit einem weißen Querbalken, auf der anderen Seite weiß mit einem grünen Querbalken.
Beim Erteilen des Abfahrbefehles wird der hoch erhobene Stab quer zum Zug über Kopfhöhe langsam hin und her geschwenkt, bis sich der Zug in Bewegung setzt.
Bei Dunkelheit erfolgt der Abfahrbefehl durch ein Laterne.
Der Befehlstab wurde erstmals 1906 auf den Stationen der Berliner Stadt- und Vorortsbahnen eingeführt, welche mit einem Ausfahrsignal ausgestattet waren. Ab 1911 fand er dann auf sämtlichen Hauptbahnen der preußisch-hessischen Staatseisenbahn Anwendung.
Die Dienstvorschrift DV V 2 (Signalvorschrift) der ÖBB bezeichnet das Signalmittel zur Abgabe des Signals "Abfahrt" als "Befehlsstab". Zugbegleiter geben dieses Signal mit einer sog. "Winkscheibe" ab, bei der der (Holz-)Stiel des Befehlsstabes fehlt.
In Österreich wurde der Befehlsstab erstmals im Jahr 1912 auf der Wiener Stadtbahn eingeführt, um den zweiten Zugbegleiter (Stockmann) bei den Stadtbahnzügen einzusparen.