CD

Aufnahmeverfahren (CD)

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Das Aufnahmeverfahren einer Audio-CD wurde durch eine aus drei Buchstaben bestehende Kennzeichnung (Code) auf CD-Hüllen beschrieben. Die Buchstaben bezeichneten die verwendete Technik für die Produktionsschritte Tonaufnahme, Abmischung und Mastering. Dabei steht jeweils A für analoge und D für digitale Technik. Heutzutage findet man solche Hinweise nur mehr selten, am häufigsten noch auf Klassik-CDs.

Digitale Aufnahme bedeutet dabei, dass die Schallquelle entweder schon selbst digital ist (z. B. digitale Synthesizer), oder dass analoge Signale (z. B. von Mikrofonen) irgendwann in der Prozesskette der Aufnahme, jedoch spätestens bei der Aufzeichnung, digitalisiert wurden. Durch die digitale Aufzeichnung entfallen alle Störgeräusche, die bei einer analogen Aufzeichnung bei der Wiederabtastung des Mediums anfallen würden (z. B. Bandrauschen). Andererseits wird durch die Digitalisierung die Qualität der Aufnahme entscheidend festgelegt. Daher wählt man für diesen Schritt meistens höhere Sampling-Raten und/oder eine höhere Wortbreite pro Sample als später für die Vervielfältigung z. B. auf CD eigentlich nötig wäre.

Es gilt also

  • DDD: Digitale Aufnahme, digitale Abmischung, digitales Mastering
Die volldigitale Produktion ist heutiger Standard.
  • ADD: Analoge Aufnahme, digitale Abmischung, digitales Mastering
  • AAD: Analoge Aufnahme, analoge Abmischung, digitales Mastering

Der letzte Buchstabe ist stets ein D, da die CD als digitales Medium ein digitales Master erfordert.

Digitales Remastering ist die häufigste Variante für Aufnahmen aus der Zeit vor Einführung der CD, wobei alles möglich ist, von der einfachen unveränderten Kopie bis hin zum Nachverhallen und zur dynamischen Kompression der Signale.

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