Eine Anhängerkupplung oder eine Anhängevorrichtung ist eine Vorrichtung mit der ein Kraftfahrzeug mit einen Anhänger verbunden wird. Je nach Art des Zugfahrzeuges und des Anhängers unterscheidet man zwei Arten: Die Kugelkopfanhängerkupplung beim PKW sowie die Maulanhängerkupplung bei LKW und Traktoren.
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Am PKW wird hinten als Anhängevorrichtung eine Halterung mit einer genormten Kugel von 50 mm Durchmesser montiert. Dies wurde 1932 von Westfalia Van Conversion in Wiedenbrück erfunden. Am Anhänger befindet sich als Gegenstück dazu an der Deichsel eine Kugelpfanne mit untenliegendem Verschluss. Dieser kann durch Anheben eines Hebels geöffnet werden. Sind die beiden zusammengekuppelt, so ist die Kugelpfanne auf der Kugel drehbar gelagert. Dadurch kann der Anhänger dem Zugfahrzeug gelenkig folgen.
Neben den starren Anhängerkupplungen gibt es auch Ausführungen mit abnehmbarer Kupplungskugel, diese stört dann beim Betrieb ohne Anhänger nicht. Es gibt auch Vorrichtungen mit elektrisch ausfahrbarer Anhängerkupplung. Weiterhin kann die Anhängerkupplung auch als Basis für andere Transportvorrichtungen, wie z. B. Fahrradträger, dienen.
Zur kompletten Kupplung gehören noch Steckdose und Stecker für die Fahrzeugbeleuchtung des Anhängers, da die Lichter mit denen des Zugfahrzeugs leuchten müssen. Dazu gibt es standardmäßig 7-polige oder 13-polige Steckverbindungen.
Die Belegung der einzelnen Kontakte ist durch die Norm ISO 11446 geregelt und darf (bis auf die nicht belegten bei den 13-poligen Steckverbindungen) nicht geändert werden. 1...7 gelten sowohl für 7-polige als auch für 13-polige Steckverbindungen. Die Kabelfarben sind gemäß Richtlinie nach Möglichkeit einzuhalten, was bedeutet, dass in Einzelfällen auch andere Farben oder andere Verwendung der vorhandenen Farben vorkommen können.
Kontakt | 7-polige Steckverbindung | 13-polige Steckverbindung | Kabelfarbe |
---|---|---|---|
1 | Fahrtrichtungsanzeiger links | Fahrtrichtungsanzeiger links | Gelb |
2 | Nebelschlußleuchte | Nebelschlußleuchte | Blau |
3 | Masse für 1 - 7 | Masse 1 - 8 | Weiß |
4 | Fahrrichtungsanzeiger rechts | Fahrrichtungsanzeiger rechts | Grün |
5 | Schlußleuchte rechts | Schlußleuchte rechts | Braun |
6 | Bremsleuchten | Bremsleuchten | Rot |
7 | Schlußleuchte links | Schlußleuchte links | Schwarz |
8 | - | Rückfahrleuchte | Orange |
9 | - | Dauerstrom + | Braun-Blau |
10 | - | Ladeleitung für evtl. vorhandene eigene Batterie im Anhänger | Braun-Rot |
11 | - | nicht belegt | - |
12 | - | nicht belegt | - |
13 | - | Masse 9 - 13 | Schwarz-Weiß |
Es gibt eine Alternativbelegung, die die Verwendung von 11 als Masse für 10 und 12 als Kodierungskontakt (verbunden mit 13) für den Wohnwagenbetrieb vorsieht. Auch können die Steckerbelegungen bei älteren Fahrzeugen abweichen.
In Deutschland muss eine nachträglich angebrachte Anhängerkupplung, die keine EU-Zulassung hat, von einem amtlich anerkannten Sachverständigen überprüft und abgenommen werden.
Die Voraussetzungen für einen abnahmefreien Anbau der AHK nach §19 Abs. 3 STVZO sind im Einzelnen in Deutschland wie folgt:
In Österreich ist die Zulassung davon abhängig, ob bereits eine Vorrichtung im Typenschein eingetragen ist oder nicht. Nur wenn keine eingetragen ist, muss sie von der Überprüfungsstelle der jeweiligen Landesregierung überprüft und eingetragen werden.
Die Verwendung eines Anprallschutzes (APS) erleichtert das Ankuppeln von Anhängern an herkömmliche Kugelkopfkupplungen ohne Beschädigung des Zugfahrzeugs.
Am LKW befindet sich ein so genanntes Kupplungsmaul mit einem Bolzen. Das Gegenstück an der Deichsel des Anhängers heißt Kupplungsauge oder -öse. Wird die Deichsel in das Kupplungsmaul geschoben, so rastet der Bolzen automatisch ein und die Kupplung ist verbunden. Durch Ziehen eines Sicherungsstiftes kann die Kupplung wieder gelöst werden.
Hinzu kommt wiederum der Stecker für die elektrische Versorgung. Außerdem werden die Anschlüsse für die Bremsen benötigt. Hier gibt es ein älters Einleiter- und ein moderneres Zweileiterbremssystem.
Die älteren Anhängerkupplungen waren nicht automatisch, sondern es wurde nur einfach ein Bolzen durch das Maul und die Öse durchgesteckt. Vielfach wird diese Art noch bei Traktoren verwendet.
LKW haben oftmals auch vorne eine Anhängevorrichtung, damit man sie einfacher abschleppen kann. Außerdem ist es oft einfacher, einen Anhänger zu schieben, wenn er unmittelbar an der gelenkten Achse des LKW angehängt ist. Die vordere Kupplung ist meist durch eine Abdeckung versteckt.
Eine weitere Form der Anhängerkupplung ist die Haken- bzw. Natokupplung. Diese Art von Anhängerkupplungen sind im zivilen öffentlichen Straßenverkehr seit Ende der 1970er in Österreich verboten. In Deutschland sind die automatisch schließenden Hakenkupplungen, welche ab den 1970er Jahren eingeführt wurden, uneingeschränkt zulassungsfähig, da sie ein nationales Prüfzeichen, bestehend aus Wellenlinie und Herstellernummer, aufweisen. Bedingt durch den größeren Durchmesser des Hakens im Vergleich zum Bolzen der zivilen Kupplung können nur Anhänger mit entsprechender Zugöse angehängt werden. Es halten sich beständig Gerüchte über ein Verbot der Hakenkupplung. Diese basieren jedoch im wesentlichen auf zwei Punkten, die längst verbessert wurden. In den Anfangszeiten, noch während des Zweiten Weltkriegs, wurde die Zugöse aus einem Rohr gebogen, das bei hoher Belastung brach. Moderne Zugösen sind massive Schmiedeteile aus Stahl. Außerdem waren frühere Hakenkupplungen nicht automatisch schließend, was ihre Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr ausschloss. Die US-Amerikaner haben sich gut zehn Jahre später von der Hakenkupplung getrennt. Beim Militär findet diese Art jedoch noch weiter Verwendung. Ein Grund dafür ist die Verwendbarkeit im Gelände. Durch ihre Konstruktion ist es möglich, noch in schwierigem Gelände einen Anhänger zu ziehen.
Mit der Anhängerkupplung können LKW mittels einer Schleppstange andere LKW abschleppen, wobei die Schleppstange an den beiden Enden je eine Öse hat, in die jeweils der Bolzen der Anhängerkupplungen des schleppenden und des geschleppten LKW einrastet.